Antwort: „Shipping Agent, not Seller“ – was heißt das rechtlich?

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SchlafmützenProfi
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Genau, und beim Widerruf wird es besonders wichtig. Gegenüber einem reinen Versanddienstleister besteht normalerweise kein Widerrufsrecht aus dem Kaufvertrag, weil er gar nicht verkauft hat. Ansprechpartner ist der tatsächliche Verkäufer.

Sitzt dieser außerhalb der EU, können Durchsetzung, Rücksendung und Erstattung allerdings deutlich schwieriger werden. Ein EU-Lager macht aus einem Händler außerhalb der EU nicht automatisch einen deutschen oder europäischen Vertragspartner.