Antwort: „Shipping Agent, not Seller“ – was heißt das rechtlich?

Start › Foren › Versand › „Shipping Agent, not Seller“ – was heißt das rechtlich? › Antwort: „Shipping Agent, not Seller“ – was heißt das rechtlich?

#93
TastaturTroll
Teilnehmer

Bei Verlust gilt grundsätzlich ebenfalls: Der Verkäufer muss sich um die Lieferung kümmern, sofern er gegenüber Verbrauchern zur Lieferung verpflichtet ist. Er kann sich nicht einfach mit „Unser Agent ist zuständig“ aus dem Staub machen. Der Versandagent kann intern verantwortlich sein, aber das sollte nicht dein Problem sein.

Anders kann es aussehen, wenn man ausdrücklich selbst einen unabhängigen Weiterleitungsdienst beauftragt. Dann ist der Händler oft nur bis zur Lieferung an diesen Dienst zuständig.